Seit dem 9. März 2021 dürfen Velofahrer*innen in der Stadt St.Gallen bei roter Ampel rechts abbiegen, sofern dies mit einem Schild signalisiert ist. Am 1. Januar 2021 schuf der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für das Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder, E-Trottinette, Mofas und schnelle E-Velos.

30 Ampeln auf Stadtgebiet werden schrittweise mit einem Rechtsabbiege-Schild ausgestattet. Ohne entsprechende Signalisation an der Ampel bleibt das Rechtsabbiegen bei Rot verboten. Die Einführung der neuen Regelung ist ein weiterer Schritt zur Förderung des Veloverkehrs. Dadurch können der Komfort für die Velofahrer*innen weiter erhöht sowie die Stopps und die damit verbundenen Wartezeiten minimiert werden.

Im restlichen Kantonsgebiet folgen im Sommer 2021 weitere Schilder zum Velo-Rechtsabbiegen bei Rot.

Erklärvideo vom Bundesamt für Strassen (Astra).